01.01.2009 Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Für die Meldung ist das “Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur” zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument.
Quelle:Bundesnetzagentur