Juli 2010 Bundesregierung verabschiedet Senkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung für 2010
Der Bundestag hat heute am 09.07.2010 die Anpassung Solarförderung verabschiedet. Ab 01.07.2010 sinkt die Einspeisevergütung rückwirkend um 8 bis 13 Prozent. Dennoch bleiben Photovoltaikanlagen rentabel!
Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen (Wiedereingliederung von Brachflächen im Rahmen der Stadtplanung) soll allerdings weniger stark gekürzt werden.
Verabschiedet wurde die Senkung der Vergütung für Solarstrom aus Dachanlagen zum 01.07.2010 um 13 Prozent, von 39,14 Cent/kWh auf 34,05 Cent/kWh, zum 01.10.2010 erfolgt eine Kürzung um weitere drei Prozent auf 32,88 Cent/kWh. Die Förderung von Freilandanlagen auf Konversionsflächen wird um acht Prozent gekürzt. Für Ackerflächen entfällt die Vergütung ab dem 01. Juli komplett.
Ab 01.07.2010 beträgt die Anlagengröße, bis zu der, der „Eigenverbrauch“
(§ 33 Abs. 2 EEG 2009) vergütet wird, bis einschließlich 500 kW hochgesetzt. Eigenverbrauchsvergütung ergibt sich aus der Einspeisevergütung minus 16,38 Cent/kWh für bis zu 30% Eigenverbrauchsanteil bzw. 12 Cent/kWh für den 30% überschreitenden Eigenverbrauchsanteil.